Was bisher geschah

Die Tierschutzorganisationen ProTier, VIER PFOTEN und Tier im Recht (TIR) setzen sich für einen zeit-gemässen Zirkus ohne Wildtiere ein und fordern ein gesetzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass gewichtige Gründe vorliegen müssen, Tiere in ihren Bedürfnissen einzuschränken. Das primäre Ziel von Wildtiernummern in Zirkusbetrieben ist die Unterhaltung des Publikums. Dieses Interesse rechtfertigt die schweren Einschränkungen, die den Tieren zugemutet werden, nicht.

Bundesrat sieht keine Probleme

Im März 2015 reichte die Nationalrätin Isabelle Chevalley die Motion «Festlegung der in Zirkussen zulässigen Tierarten» ein. Ihr Ziel war ein Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus. Der Bundesrat reagierte ablehnend und hielt in seiner Stellungnahme vom Mai 2015 fest, dass ohnehin immer mehr Schweizer Zirkusse darauf verzichten würden, Tiere wie Nashörner, Bären oder grosse Raubkatzen auf Tournee mitzunehmen und fügte weiter an: "In der Tat ist es fast unmöglich, Tiere dieser Tierarten auf Tournee so zu halten, dass die Tierschutzvorschriften erfüllt sind; dies wäre zu kostenaufwendig und schwer realisierbar."

Grosskatzen sind zurück in Schweizer Manege

Nachdem Grosskatzen in der Schweiz praktisch nicht mehr in fahrenden Aufführungen zu sehen waren, fanden sie im Jahr 2016 unfreiwillig den Weg zurück in die Manege. Dies bedeutete für den Tierschutz einen grossen Rückschritt. Die drei Tierschutzorganisationen ProTier, VIER PFOTEN und Tier im Recht haben aufgrund der Untätigkeit des Bundesrats schliesslich die Petition "Keine Wildtiere im Zirkus" lanciert. Diese fordert ein gesetzlich verankertes Wildtierverbot für Zirkusse in der Schweiz. 

Petitionsübergabe mit 70'676 Unterschriften

Den Start der Zirkussaison 2018 nahmen die drei Organisationen zum Anlass, die Petition mit dem immensen Erfolg von 70'676 Unterschriften an Herrn Bundesrat Alain Berset als Vorsteher des für Tierschutzanliegen zuständigen Eidgenössischen Departements des Innern EDI zu überreichen. In seinem Antwortschreiben erklärte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dass aufgrund strenger gesetzlicher Regelung dem Tierwohl in Schweizer Wildtierhaltungen hinreichend Rechnung getragen werde und deshalb keine Notwendigkeit bestehe, Wildtiere im Zirkus zu verbieten. ProTier, VIER PFOTEN und Tier im Recht prangern aber gerade die geltende Rechtslage an, die es Zirkusunternehmen ermöglicht, Wildtiere mitzuführen und unter gewissen Voraussetzungen sogar die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung zu unterschreiten. Die drei Organisationen haben die Behörde in der Folge deshalb aufgefordert, sich ernsthaft mit den Argumenten der Petenten auseinanderzusetzen. 

Neue Kampagne – frischer Wind

Die drei Tierschutzorganisationen wollen das Schicksal der Wildtiere nicht den Zirkusunternehmen überlassen. Aus diesem Grund startet dieses Jahr eine neue Kampagne zu "Keine Wildtiere im Zirkus", um über das Leid der Wildtiere im Zirkus aufklären. Ziel ist es, gemeinsam mit der Bevölkerung das längst überfällige Verbot von Wildtieren im Zirkus gesetzlich zu verankern. 

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